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Fernablesbare Heizkostenverteiler bis zum 31. Dezember 2026: Was die Frist für Montagebetriebe bedeutet

Am 31. Dezember 2026 endet die Übergangsfrist der Heizkostenverordnung (HeizkostenV). Bis dahin müssen die Geräte, die den Verbrauch von Heizung und Warmwasser erfassen, in Gebäuden im Anwendungsbereich der Heizkostenverordnung grundsätzlich fernablesbar sein. Gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen, insbesondere nach § 11 HeizkostenV. Das betrifft Heizkostenverteiler ebenso wie Wärme- und Warmwasserzähler. Geräte, die das nicht können, müssen nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

Für Messdienstleister und die Montagebetriebe, die für sie arbeiten, heißt das: sehr viele Wohnungsbesuche in den letzten Wochen des Jahres. Nicht abgeschlossene Umrüstungen können auch 2027 noch Aufträge auslösen. In diesem Beitrag geht es darum, was die Verordnung tatsächlich verlangt und wie Montagebetriebe die Arbeit bewältigen.

Was die Verordnung verlangt

Die zentralen Regeln stehen in § 5 HeizkostenV:

  • Für Geräte, die nach dem 1. Dezember 2021 eingebaut werden, gilt grundsätzlich die Pflicht zur Fernablesbarkeit.
  • Seit dem 1. Dezember 2022 müssen neue Geräte außerdem interoperabel sein und sich sicher an ein Smart-Meter-Gateway anbinden lassen.
  • Bis zum 31. Dezember 2026 müssen nicht fernablesbare Geräte, die bis zum 1. Dezember 2021 oder danach aufgrund der unten beschriebenen Ausnahme eingebaut wurden, nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Dabei müssen sie auch die Anforderungen an die Interoperabilität und die sichere Anbindbarkeit an ein Smart-Meter-Gateway erfüllen.
  • Ab 2032 müssen auch fernablesbare Geräte, die bis zum 1. Dezember 2022 eingebaut wurden, die Anforderungen an die sichere Anbindbarkeit an ein Smart-Meter-Gateway und die Interoperabilität erfüllen.

Eine Ausnahme von den Anforderungen für neu eingebaute Geräte gilt, wenn ein einzelner Zähler oder Heizkostenverteiler in einem bestehenden Gesamtsystem ersetzt oder ergänzt wird und die übrigen Geräte dieses Systems noch nicht fernablesbar sind. Auch diese Geräte fallen unter die Nachrüstfrist Ende 2026.

Fernablesbar bedeutet, dass die Geräte ohne Zugang zu den einzelnen Wohnungen oder anderen Nutzeinheiten abgelesen werden können. Eine Internetverbindung oder ein bereits eingebautes Smart-Meter-Gateway ist dafür nicht automatisch erforderlich. Die vorgeschriebene Anbindbarkeit ist von einer tatsächlichen Anbindung zu unterscheiden.

Die Verordnung gilt für Heizung und Warmwasser. Kaltwasserzähler sind nicht betroffen.

Eine Ausnahme gibt es für Einzelfälle, in denen die Nachrüstung technisch nicht möglich ist oder einen unangemessenen Aufwand oder eine unbillige Härte bedeuten würde. Sie ist für einzelne Gebäude mit besonderen Umständen gedacht, nicht als allgemeiner Ausweg.

Die Bewohner müssen den Einbau hinnehmen. § 4 HeizkostenV sagt dazu knapp: „die Nutzer haben dies zu dulden“. In der Praxis heißt dulden aber noch lange nicht, dass jemand zu Hause ist, wenn der Monteur klingelt.

Was passiert, wenn ein Gebäude die Frist verpasst

Nach § 12 HeizkostenV dürfen Mieter ihren Anteil an den Heiz- und Warmwasserkosten um 3 % kürzen, wenn der Eigentümer entgegen der Pflicht keine fernablesbaren Geräte eingebaut hat. Sind fernablesbare Geräte eingebaut, muss der Eigentümer außerdem monatliche Verbrauchsinformationen schicken (§ 6a). Werden die vorgeschriebenen Informationen nicht oder nicht vollständig mitgeteilt, besteht dafür ebenfalls ein Kürzungsrecht von 3 %. Beide Kürzungsrechte setzen voraus, dass die jeweilige Pflicht tatsächlich besteht und verletzt wird.

Mit dem Stichtag verschwindet die Pflicht also nicht. Ein Gebäude, das am 31. Dezember nicht fertig ist und für das keine Ausnahme gilt, muss trotzdem umgerüstet werden. Eigentümer riskieren bis dahin entsprechende Kürzungen bei der Abrechnung. Für Montagebetriebe können daraus auch 2027 noch Aufträge entstehen.

Was das für Montagebetriebe bedeutet

Der Engpass ist der Zugang, nicht das Gerät

Ein Heizkostenverteiler ist in wenigen Minuten getauscht. Schwierig ist, in die Wohnung zu kommen. Die Monteure brauchen Zugang zu allen betroffenen Heizkörpern in den Wohnungen, und jeder Bewohner, der nicht da ist, bedeutet eine zweite Anfahrt zum selben Haus.

Üblich ist ein Aushang im Treppenhaus mit einem Termin und einem Zeitfenster. Das funktioniert für alle, die an dem Tag zu Hause sind. Alle anderen brauchen einen neuen Termin, und jede Runde Terminverschiebung kostet das Büro meist ein Telefonat. In einem großen Haus können die letzten paar Wohnungen mehr Anfahrten brauchen als die ersten fünfzig.

Was hilft:

  • Nach Häusern planen, nicht nach Wohnungen. Legen Sie alle Wohnungen eines Hauses auf dieselben Tage und bündeln Sie Ersatztermine mit weiteren Einsätzen im selben Gebiet. Dann ist eine zweite Runde nur ein weiterer Halt auf einer Tour, die Ihre Monteure ohnehin fahren.
  • Bewohner ihren Termin selbst verschieben lassen, zu jeder Tageszeit und innerhalb vorgegebener Zeitfenster. Wer den Aushang abends sieht, sollte sofort einen anderen Termin wählen können, statt am nächsten Morgen im Büro anzurufen.
  • Am Vortag erinnern. Eine kurze SMS erreicht die Bewohner, die den Termin vergessen haben, bevor der Monteur vor einer verschlossenen Tür steht.

Die Dokumentation zählt so viel wie der Einbau

Wird ein Gerät mitten im Abrechnungszeitraum getauscht, hängt die Abrechnung davon ab, was der Monteur vor Ort erfasst: die Nummer des alten Geräts und seinen letzten Stand, die Nummer des neuen Geräts und seine Position am Heizkörper. Ein fehlender Ablesewert oder eine vertauschte Nummer fällt am Einbautag niemandem auf. Der Fehler zeigt sich Monate später in der Heizkostenabrechnung, wenn jemand ihn einem Mieter erklären muss.

Fotos vom alten und vom neuen Gerät, direkt beim Tausch aufgenommen, ersparen viel von dieser Arbeit. Genauso hilft es, die Daten zu prüfen, bevor der Monteur die Wohnung verlässt, und nicht erst, wenn die Papierberichte am Ende der Woche im Büro ankommen.

Schon jetzt an die nächste Runde denken

Die Frist 2026 ist nicht die letzte. Fernablesbare Geräte, die bis zum 1. Dezember 2022 eingebaut wurden, müssen ab 2032 die Anforderungen an die sichere Anbindbarkeit an ein Smart-Meter-Gateway und die Interoperabilität erfüllen. Wer jetzt sauber festhält, welches Gerät in welcher Wohnung hängt und wann es eingebaut wurde, weiß später genau, welche Häuser für diesen Schritt einen Besuch brauchen. Alle anderen müssen es durch erneutes Klingeln herausfinden.

Zusätzliche Kapazität braucht einfache Werkzeuge

Für die Spitze holen viele Betriebe zusätzliche Monteure oder Subunternehmer dazu. Die müssen vom ersten Tag an produktiv sein, oft in Häusern, die sie noch nie gesehen haben. Eine App, die ihnen die Wohnungen des Tages in der richtigen Reihenfolge zeigt und auch im Keller ohne Netz funktioniert, macht das ohne eine Woche Einarbeitung möglich. Prüft sie die Fotos gleich vor Ort, werden Fehler behoben, solange der Monteur noch in der Wohnung ist.

Wie Jarvis dabei hilft

Jarvis plant Nachrüstprojekte Haus für Haus und erstellt für jeden Monteur die Tagestour. Die Termine mit den Bewohnern vereinbart Jarvis per Brief und SMS, und die Bewohner können ihren Termin rund um die Uhr selbst verschieben, telefonisch oder im Online-Portal. Ist jemand nicht zu Hause, legt Jarvis den nächsten Besuch auf einen Tag, an dem ein Monteur ohnehin in der Nähe ist.

In der Jarvis-App erfassen Monteure die Nummern des alten und des neuen Geräts mit ihren Ablesewerten, und ihre Fotos werden vor Ort per KI geprüft. Die App funktioniert auch offline. Projektleiter sehen den Fortschritt pro Haus in Echtzeit, und zu jeder fertigen Wohnung liegen die Daten für die Abrechnung vor. Die U-SERV GmbH plant und terminiert ihre Zählerwechsel-Projekte mit Jarvis.

Wenn Sie gerade mitten in der Frist 2026 stecken oder schon für 2027 planen, schauen wir uns gern an, wie Sie diese Besuche heute planen. 15-Minuten-Walkthrough buchen

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu einem bestimmten Gebäude prüfen Sie bitte den aktuellen Text der Heizkostenverordnung oder fragen Sie einen Anwalt.

Quellen

Von Valter Pasanen, Gründer, Grid Jarvis. Veröffentlicht am 2026-07-09.